
Bei einem Unfall müssen Rettungskräfte alarmiert werden und im Eifer des Gefechtes kann es einmal vorkommen, dass auch dieses in der Regel professionell arbeitende und geschulte Personal etwas übersieht oder sich einer Situation gegenüber sieht, auf die es nicht vorbereitet war. Eine solche Situation kann zum Beispiel sein, dass sich Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigung mit einem Notruf melden. Auch in einer solchen Situation ist dann richtiges Verhalten gefordert, insbesondere bei der Kommunikation. Die auf dieser Seite folgenden aufgeführten Tipps und Anregungen sollen daher den Rettungskräften zur Orientierung und Hilfestellung dienen und ihnen den Umgang mit hör– und sprachbeeinträchtigten Menschen erleichtern.
Hörbehinderung oder Hörbeeinträchtigung?
Einige Menschen benutzen das Wort „Hörbehinderung“. Andere mögen diesen Ausdruck gar nicht und sagen lieber „hörbeeinträchtigt“. Eigentlich ist es aber eine rein persönliche Auslegungssache. Im Prinzip sagen beide Begriffe das Gleiche aus. Aber: Hörschädigung ist nicht gleich Hörschädigung!
Es gibt drei Gruppen von Menschen mit Hörbehinderungen
- schwerhörige Menschen
- ertaubte Menschen (nach Spracherwerb)
- gehörlose Menschen (vor Spracherwerb)
Das Cochlea Implantat – Informationen rund um die Hörprothese
Ein Cochlea Implantat (kurz: CI) ist eine Innenohrprothese. Gedacht ist sie für hochgradig schwerhörige und gehörlose Kinder oder Erwachsene, denen herkömmliche Hörgeräte wenig oder gar keinen Nutzen mehr bringen.
Der Patientenausweis
Alle CI-Träger erhalten nach der Implantation von der implantierenden Klinik einen Ausweis, den sie immer bei sich tragen sollten. Der Ausweis enthält wichtige Informationen und Hinweise zum Cochlea Implantat (CI). Diese Informationen können für den Notarzt und das Krankenhaus sehr wichtig sein (z. B. bei Röntgen-Aufnahmen des Kopfes). Die Einsatzkräfte sollten daher beim Durchsuchen der persönlichen Gegenstände eines Verunfallten darauf achten und den Ausweis unbedingt dem Notarzt mitgeben oder an das behandelnde Krankenhaus nachreichen. Das Erscheinungsbild das Format des Ausweises kann sehr unterschiedlich sein. Er gibt auch Auskunft darüber, ob die verunfallte Person einseitig oder beidseitig Implantiert ist.
Wichtiger Hinweis für die Rettungskräfte
Bei einem Unfall kann der Sprachprozessor vom Ohr gerissen werden. Es ist wichtig, sofern der Sprachprozessor erst später gefunden wird, diesen schnellstens dem behandelnden Krankenhaus zwecks Weitergabe an die verunglückte hörbeeinträchtigte Person zuzuführen. Ohne sein(e) CI(´s) ist die hörbeeinträchtigte Person nicht in der Lage, mit dem Arzt zu kommunizieren. Sollte sich herausstellen, dass das CI defekt ist, muss unverzüglich die implantierende Klinik informiert und so für Ersatz gesorgt werden.
Informationen zum Hörgerät (HG)
Hörgeräte gibt es in zwei Bauarten: In-dem-Ohr-Geräte (IdO-Geräte) mit unterschiedlichen Baugrößen und Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte). Während IdO-Geräte kaum oder gar nicht sichtbar sind, können auch kleine HdO-Geräte meist gut gesehen werden. Das Hörgerät wird mit einem Schlauch mit dem Ohrpassstück verbunden, welches in der Ohrmuschel steckt.
Da es bei einem Unfall vorkommen kann, dass das Hörgerät sich vom Ohr löst und in den Wagen oder, schlimmer noch, ins Freie geschleudert wird, dürfte es für die Rettungskräfte sehr schwierig sein, hier richtig zu reagieren. Sollten das Hörgerät / die Hörgeräte später gefunden werden, oder weist der Verunglückte auf den Verlust hin, müssen sie unbedingt gesucht und dem Verunglückten zugeführt werden! Ansonsten wird die Kommunikation mit dem Notarzt oder im Krankenhaus sehr schwierig. Darüber hinaus sind Hörgeräte sehr teuer und stellen einen erheblichen Verlust für den Betroffenen dar.
Hinweise
Übersicht der DSB zertifizierten bundesweiten Schriftdolmetscher*innen
Gebärdensprachdolmetscher können in den Vermittlungszentralen der jeweiligen Bundesländer bestellt werden
Notfall-Telefax-Vorlagen in vielen europäischen Sprachen