Menschen die von einer Hörbehinderung betroffen sind, benötigen zumeist neben der technischen Assistenz auch personelle Assistenz damit sie am gesellschaftlichen Leben ohne oder mit wenig Einschränkungen teilhaben können.
Da aber bei der Art der Hörbehinderung unterschieden wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten der individuellen Assistenz.
Unterschiede bei Hörbehinderungen
Gehörlose, die von Geburt an taub sind, haben meist keine Lautsprachkompetenz und benötigen Gebärdensprachdolmetscher, da sie die deutsche Sprache nicht oder nur eingeschränkt sprechen. Schwerhörige und Ertaubte können Lautsprache hören, aber oft verzerrt, weshalb sie technische Hilfsmittel wie Hörgeräte und visuelle Hilfsmittel sowie Schriftdolmetscher brauchen, um sich verständigen zu können.
Hilfsmöglichkeiten
- Mündliche Kommunikation durch gute Beleuchtung, ruhige Räume und angepasste Sprechweise
- Rehabilitationsmaßnahmen wie Sprachtraining und Hörtraining
- Technische Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, visuelle Signale, spezielle Geräte am Arbeitsplatz oder bei Konferenzen
- Personelle Assistenz, z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher, Kommunikationsassistenten
Rechtliche Grundlagen
Gesetze wie das Sozialgesetzbuch (SGB IX), das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und die Kommunikationshilfeverordnung (KHV) sichern hörbehinderten Menschen individuelle Rechte auf Kommunikationshilfen zu. Diese sollen ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, z.B. bei Beruf, Arztbesuchen, Gerichtsverfahren oder in der Ausbildung. Sie haben das Recht, die für sie passende Kommunikationshilfe selbst zu wählen und die Kosten dafür zu beantragen.