BAG SELBSTHILFE fordert substanzielle Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Düsseldorf,12.02.2026. – Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er, Barrierefreiheit dort verbindlich abzusichern, wo sie für den Alltag der Menschen entscheidend ist: in der Privatwirtschaft.
Barrierefreiheit ist keine Sonderregelung für wenige, sondern eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Teilhabe und nachhaltige Strukturen in einer alternden Gesellschaft. Dennoch sieht der Entwurf weiterhin vor, private Anbieter und Dienstleister nur in sehr begrenztem Umfang in die Pflicht zu nehmen.
„Der Gesetzentwurf lässt genau dort Verbindlichkeit vermissen, wo Menschen täglich auf Zugänglichkeit angewiesen sind – beim Einkaufen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Nutzung von Dienstleistungen oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Wenn Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nicht klar gesetzlich geregelt wird, bleibt sie unverbindlich – und damit für viele Menschen unerreichbar.“
Besonders kritisch bewertet die BAG SELBSTHILFE zudem, dass bauliche Maßnahmen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige oder unbillige Belastung“ für Unternehmen eingestuft werden sollen. Eine solche Regelung würde selbst geringfügige Anpassungen – etwa das Anbringen eines Haltegriffs – faktisch ausschließen und somit ad absurdum führen.
„Teilhabe darf nicht durch pauschale Ausnahmen ausgehöhlt werden“, so Danner weiter. „Wenn notwendige bauliche Veränderungen und Serviceanpassungen grundsätzlich als unzumutbar gelten, wird Barrierefreiheit zur freiwilligen Kulanzleistung degradiert. Das ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Rückschritt – und widerspricht nicht nur dem Anspruch eines modernen Gleichstellungsrechts, sondern ist auch als eine nicht hinnehmbare Diskriminierung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen zu werten.“
Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs: Barrierefreiheit muss auch für private Unternehmen klar, verbindlich und wirksam gesetzlich geregelt werden. Nur so kann das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Anspruch gerecht werden, echte Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.
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Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
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