
Berlin. Anlässlich des bundesweiten Warntags am 10. September weist das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen im Zivil- und Katastrophenschutz dringend stärker berücksichtigt werden müssen. In Notlagen und Katastrophen ist ihr Sterberisiko bis zu viermal höher als das von Menschen ohne Behinderungen.
„Barrierefreie Infrastruktur und Kommunikation sind im Katastrophenfall entscheidend. Ob Warnungen nicht nur akustisch, sondern auch optisch erfolgen, Fluchtwege oder Schutzräume barrierefrei zugänglich sind oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, beeinflusst maßgeblich die Überlebenschancen von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Das Institut empfiehlt der Politik in Bund und Ländern, Menschen mit Behinderungen als besonders gefährdete Gruppe im Zivilschutzgesetz des Bundes und in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder anzuerkennen und Barrierefreiheit als Standard festzulegen. Zudem braucht es mehr Katastrophenschutzübungen, die ihre Bedarfe und Fähigkeiten berücksichtigen. Ein wichtiger Schritt ist darüber hinaus, Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in die Planung einzubeziehen.
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