HNO-Verband warnt vor TSVG-Aus: „Millionen Patienten haben profitiert“
Neumünster, 18. Mai 2026. Im Hinblick auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz warnt der HNO-Berufsverband vor einer ersatzlosen Streichung der TSVG-Vergütungselemente. „Die offene Sprechstunde, die dringliche Hausarztüberweisung sowie die Vermittlung über die Terminservicestelle haben sich in der Praxis bewährt und seit 2019 Millionen Patienten einen schnellen und koordinierten Facharzttermin ermöglicht“, erklärt Prof. Dr. Jan Löhler, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte (BVHNO). Für einen systematischen Missbrauch, wie vom Bundesrechnungshof, den Krankenkassen und Teilen der Politik suggeriert, gebe es keine belastbaren Daten. „Derartige Behauptungen sind klar interessengeleitet und folgen einzig und allein dem Spardiktum der Gesetzlichen Krankenkassen“, kritisiert Löhler.
Nach Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) werden die Instrumente der strukturierten Terminvermittlung gezielt eingesetzt. Allein in der HNO-Heilkunde wurden vom vierten Quartal 2024 bis zum dritten Quartal 2025 über 770.000 Patienten vom Hausarzt mit einer dringlichen Überweisung vermittelt (HAFA-Fälle). In den allermeisten Fällen (80 Prozent) wurden die Patienten innerhalb von vier Tagen vom HNO-Arzt untersucht. 15 Prozent warteten bis maximal 14 Tage. Vier Prozent bekamen innerhalb von längstens 35 Tagen einen HNO-Termin. Die Zahl der vermittelten Akutfälle über die Terminservicestelle (TSS) lag im gleichen Zeitraum bei über 99.000 Patientinnen und Patienten. Ein Drittel davon wurde innerhalb nur eines Tages in der HNO-Praxis vorstellig. 37 Prozent kamen spätestens am vierten Tag an die Reihe. Lediglich 12 Prozent warteten bis zu 14 Tagen; die Wenigsten mussten sich maximal 35 Tage gedulden (3 Prozent). Löhler: „Seit Einführung der Terminvermittlung haben Millionen HNO-Patienten von der Regelung profitiert. Durch das GKV-Spargesetz steht eine sehr sinnvolle Versorgungsform faktisch vor dem Aus.“
Terminvermittlung besonders bei komplexen Fällen
Die Zi-Analyse deutet außerdem darauf hin, dass die Terminvermittlung insbesondere bei komplexeren Fällen zum Einsatz kommt. So ist der Anteil diagnostischer Leistungen bei HAFA- und TSS-Fällen deutlicher höher als in der normalen Sprechstunde. Die vom Hausarzt dringend überwiesenen Patientinnen und Patienten sind im Durchschnitt älter, haben mehr Behandlungstage und konsultieren mehr Ärzte als Patienten mit regulären Überweisungen. Bei den TSVG-Patienten wurde zum Beispiel überdurchschnittlich oft eine Lupenlaryngoskopie durchgeführt, mit der anhaltende Heiserkeit, Veränderungen des Kehlkopfes oder der Stimmbänder sowie Schleimhautveränderungen untersucht werden. Auch der Anteil an erbrachten Tonschwellenaudiometrien und Messungen des Stapediusreflexes war deutlich höher als beim sonstigen HNO-Patientenspektrum. „Die Daten zeigen, dass die Terminvermittlung bei den Patienten zum Einsatz kommt, die aus fachärztlicher Sicht eine schnelle Behandlung benötigen“, hebt HNO-Präsident Löhler hervor. „Bei längerer Heiserkeit oder plötzlichem Hörverlust ist eine schnelle HNO-ärztliche Abklärung dringend geboten. Mit der Lupenlaryngoskopie können beispielsweise maligne Veränderungen frühzeitig diagnostiziert und die nötigen therapeutischen Schritte eingeleitet werden. Jede Woche, die dabei zu lange gewartet wird, kann im schlimmsten Fall die Heilungsprognose einer Krebserkrankung deutlich verringern.“
Unbegrenztes Leistungsversprechen ist Geschichte
Auch die geplanten Kürzungen bei der offenen Sprechstunde führen zu einer schlechteren Patientenversorgung, so Löhler weiter. „Jede HNO-Praxis bietet seit 2019 mindestens fünf Sprechstunden pro Woche für Patienten ohne einen Termin an. Um dies zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Budgetgrenzen an dieser Stelle gelockert und eine volle Vergütung zu den eigentlich mit den Kassen vereinbarten Preisen zugelassen. Das war nicht nur fair, sondern auch notwendig, um das zusätzlich benötigte Personal und die entsprechenden Geräte zu finanzieren.“ Es sei absehbar, dass die HNO-Praxen in Zukunft nur noch das Mindestmaß an Versorgung für GKV-Patienten leisten könnten, erklärt Löhler. „Wenn die Bundesregierung mit einem Schlag mehrere Milliarden Euro bei der ambulanten fachärztlichen Grundversorgung kürzt, wird sich das Versorgungsangebot anpassen müssen – nicht wegen fehlenden Willens, sondern aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit“, hebt Löhler hervor. „Die Ministerin hat eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik angekündigt. Sie sollte der Bevölkerung auch sagen, dass das unbegrenzte Leistungsversprechen in der Gesetzlichen Krankenversicherung damit Geschichte ist.“
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