CI-Versorgung

Wenn eine klassische Versorgung auch mit stärksten Hörsystemen zu keinem brauchbaren Sprachverständnis mehr führt und damit für die Betroffenen eine Ausgrenzung aus dem sozialen Leben oder der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollte die Versorgung mit einem Cochlea Implantat (CI) in Erwägung gezogen werden.

Es wird geschätzt, dass nur 5% der Weltbevölkerung, bei denen Cochlea Implantate von Nutzen sein könnten, solche erhalten, obwohl Cochlea Implantate eine klinisch erprobte kostengünstige Behandlung für viele Menschen darstellen.

In Deutschland gehört diese Art der Versorgung von Menschen mit gravierenden Hörverlusten beinahe schon zur Regelversorgung, aber auch hierzulande gibt es weiteren Aufklärungsbedarf. Die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit  sollte intensiviert werden, um Fachleuten des Gesundheitssektors Informationen über Cochlea Implantate zu vermitteln, um die Diagnose und geeignete Wege der Überweisung an praktizierende CI-Experten zu ermöglichen. Die Notwendigkeit eines nationalen Hörüberprüfungsprogrammes («Screening»), denen definierte Überweisungswege zu qualifizierten Hörgesundheitsexperten folgen, würden Millionen von Erwachsenen mit unbehandeltem Hörverlust helfen, zu hören.

Historische Bildung des Internationalen Cochlea Implantat Förderbündnisses zur Verbesserung des Zugangs zu Cochlea Implantaten für Erwachsene mit starkem bis hochgradigem Hörverlust

Frauen und Männer haben sich für ein Gruppenfoto auf eine Treppe versammelt
© CAPAC

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)  hat Hörverlust als ein bedeutendes Anliegen der öffentlichen Gesundheit anerkannt. Unbehandelter Hörverlust ist verbunden mit dem Risiko von Stürzen, Isolation, Depression und Angst und es besteht eine Korrelation zwischen Hörverlust und kognitivem Abbau.
Aus diesem Grund wurde am 6. Dezember 2019 in Genf ein internationales Cochlear Implantat Förderbündnis CAPAC (Consumer and Professional Advocacy Committee ) gegründet.

Parlamentarischer Abend am 3. März 2021

Am Welttag der Hörens, den 3. März 2021 veranstaltete der Deutsche Schwerhörigenbund e.V.  einen Online Parlamentarischen Abend über die Versorgung mit Cochlea-Implantaten.

Nach einleitenden Worten von Herrn Dr. Matthias Müller moderierte Frau Renate Welter den ersten parlamentarischen Abend zur Verbesserung der Versorgung schwer hörbeeinträchtigter Menschen.

Eindrucksvoll schilderte Frau Ursula Soffner (CI-Trägerin) wie das Cochlea Implantat ihr Leben verändert hat.

Herr Dr. Harald Seidler (CI-Träger), Chefarzt der Fachklinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde MEDICLIN Bosenberg Kliniken, gab einen ausführlichen Überblick zum Thema „Wenn Hörgeräte nicht mehr ausreichen“.

Prof. Dr. med. Timo Stöver stellte in seinen Ausführungen die Unterversorgung schwer hörbeeinträchtigter Menschen in Deutschland dar und unterstrich den gesundheitspolitischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Versorgung.

Fragen der Teilnehmenden wurden durch die Referenten beantwortet und führten zu einer interessanten Diskussionsrunde, bei der festgestellt wurde, dass auch in Deutschland noch ein nennenswerter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um schwer hörbeeinträchtigte Menschen schneller patientenorientiert zu versorgen und sie anschließend lebenslang nachzuversorgen.

Weitere Informationen

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Bisher gab es keine internationalen Richtlinien zur Versorgung erwachsener Menschen mit Cochlea-Implantaten und die länderspezifischen Richtlinien sind unterschiedlich, was weltweit zu unterschiedlichen Zugangsniveaus führt und eine Unterversorgung hervorruft. Ohne klinische Standardrichtlinien erhalten Personen, die von einem Cochlea-Implantat profitieren können, möglicherweise kein Implantat.

Eine internationale Gruppe von Experten auf den Gebieten Otologie, Audiologie und Hörwissenschaft hat sich im Jahr 2019 zu einem Delphi-Gremium zusammengeschlossen und einen Konsens vereinbart, um einen weltweit einheitlichen Versorgungsstandard.pdf zu erreichen. Dieses Konsens-Papier.pdf wurde am 27.08.2020 veröffentlicht.

Interview  mit Dr. Harald Seidler, Co-Vorsitzender der CAPAC und verantwortlich für die Umsetzung des Konsensus in Europa.

In Deutschland sind knapp 16 Millionen Menschen hörbeeinträchtigt, davon sind  etwa 1,5 Millionen Menschen hochgradig schwerhörig oder sogar ertaubt.

In Deutschland gehört die Cochlea Implantat-Versorgung von Menschen mit gravierenden Hörverlusten beinahe schon zur Regelversorgung. Die Indikation für eine CI-Versorgung hat sich über die Jahre immer weiter ausgeweitet. Heute werden CI nicht nur bei vollständiger Ertaubung, sondern auch bei einer hochgradigen Schallempfindungsschwerhörigkeit implantiert, wenn eine Hörgeräteversorgung zu keinem verwertbaren Sprachverständnis mehr führt.

Die Notwendigkeit des beidseitigen Hörens und damit im Bedarfsfall einer beidseitigen CI-Versorgung ist inzwischen ohne Einschränkung anerkannt. Das geht so weit, dass Patienten mit einseitiger Ertaubung (und Normalhörigkeit auf der anderen Seite) auf der ertaubten Seite mit einem CI versorgt werden.

Nach inoffiziellen Schätzungen werden in Deutschland derzeit pro Jahr rund 5 000 Cochlea Implantate eingesetzt. Nach den Pionierzeiten weniger Kliniken in den 1980er und 1990er Jahren haben in den letzten zehn Jahren immer mehr HNO-Kliniken die CI-Implantation in ihr Programm aufgenommen. Mittlerweile „operiert“ nahezu jede zweite HNO-Klinik in Deutschland.

Die implantierenden Kliniken tragen die Verantwortung für den gesamten Versorgungsprozess der Patienten. Dieser erstreckt sich von der präoperativen Betreuung und Beratung über die Implantation bis hin zur postoperativen Basis- und Folgetherapie und endet mit der lebenslangen Nachsorge.

Die Folgetherapie und lebenslange Nachsorge werden in Deutschland auch von CI-Centren angeboten. 

Zur Qualitätssicherung der Versorgung von Patienten mit einem Cochlea-Implantat hat die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie ein Weißbuch Cochlea-Implantat (CI)-Versorgung und –Register.pdf (Stand 2021) herausgebracht.

Die im Jahr 2012 veröffentlichte und 2020 überarbeitete Leitlinie.pdf zur Cochlea-Implantat Versorgung ist eine systematisch entwickelte Empfehlung, die Grundlagen für die gemeinsame Entscheidung von Ärzten und deren Patienten zu einer im Einzelfall sinnvollen gesundheitlichen Versorgung darstellt.

In Österreich wurde im Jahr 2018 bei einer Einwohnerzahl von 8,75 Mill. Menschen jedes 1000-te Kind taub geboren. Laut Statistik der EFHOH – European Federation of Hard of Hearing People – sind 10% der Bevölkerung schwerhörig oder ertaubt. Bei den über 65-jährigen sind es 18%.

Jährlich werden ca. 400 CI-Operationen durchgeführt. Die Kosten werden aus den Länderbudgets komplett von den Krankenhäusern übernommen. Nach einer Nutzungsdauer von 7 Jahren profitiert man im Regelfall von einem Austausch auf eine neue Prozessortechnologie. Alle 7 Jahre kann eine Prozessor Neuversorgung bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Notwendigkeit des beidseitigen Hörens und damit im Bedarfsfall einer beidseitigen CI-Versorgung ist inzwischen ohne Einschränkung anerkannt.

Die implantierenden Kliniken tragen die Verantwortung für den gesamten Versorgungsprozess der Patienten. Dieser erstreckt sich von der präoperativen Betreuung und Beratung über die Implantation bis hin zur postoperativen Basis- und Folgetherapie und endet mit der lebenslangen Nachsorge.

Es gibt derzeit 11 Krankenhäuser (z.B. Universitätsklinikum Salzburg, Universitätsklinikum Wien und Klinikum Innsbruck) die CI-Operationen und Versorgungen durchführen. CI-Implantate aller Hersteller sind dabei vertreten. Den größten Marktanteil hat der österreichische Hersteller Med-El, gefolgt von Cochlear und AB. Die Patienten haben die freie Klinik- und Produktwahl.

Den technischen Service bieten verschiedene Service Partner  österreichweit an
Cochlear Service Partner
MED-EL Service Partner

Bei Fragen zur Cochlea Implantat–Versorgung wenden Sie sich bitte an eine unserer bundesweiten Beratungsstellen oder an die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft.

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